Sven's photography wedding, people, landscapes, cities…
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AGB

AGB für Fotografieraufträge (diese AGB gelten nicht für Bildrechteübertragungen von “frei/ohne Auftrag” erstellten Arbeiten aus meinem Archiv)

1) Bearbeitung, Auswahl und Anzahl der Bilder, Dateiformat

In meinen Preisen inclusive ist folgendes: Auswahl der fotografisch guten Bilder, Feineinstellung von Kontrast, Helligkeit, Farbe und Ausschnitt.

Nicht inclusive sind Retusche- und Montagearbeiten. (D.h. nicht inclusive sind z.B.: Hautretusche, Personen aus verschiedenen Bildern zusammenkopieren, ein Brautpaar aus Konstanz auf einen Karibikstrand versetzen…)

Vor allem in Reportagesituationen/beim Fotografieren von Menschen sind oft einige Auslösungen notwendig, um ein (aus fotografischer Sicht) gutes Bild zu bekommen. Die Auswahl der fotografisch guten Bilder ist ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit und kostet auch viel Zeit. Ich liefere nach bestem Gewissen die Bilder aus, die ich aus fotografischer Sicht für gut befinde. Wie viele und welche das letztlich sind, liegt in meinem Ermessen (wobei ich der Meinung bin, dass sich die Qualität z.B. einer Hochzeitsreportage definitiv nicht an der Menge der ausgelieferten Bilder messen lässt).

Die Bilder werden im Format JPG in voller Auflösung ausgeliefert.

2) Bildrechte für Fotografieraufträge (gilt nicht (!!!) für den Erwerb von “freien” Arbeiten)

Bei Aufträgen, bei denen das Fotografieren von Menschen im Mittelpunkt steht (Hochzeiten, geschäftliche Veranstaltungen, private Shootings) bekommen die Auftraggeber von mir, vom Fotografen, das Recht, unbeschränkt Abzüge anfertigen zu lassen.

Ich als Fotograf bin damit einverstanden, dass der Auftraggeber die Bilder veröffentlicht (Print, Internet, Facebook etc.) oder auch weitergibt. Allerdings hafte ich nicht dafür, wenn Dritte Rechte geltend machen. Wenn z.B. Personen, die auf den Bildern abgebildet sind, nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind oder z.B. der Betreiber eines Hotels/Restaurants oder Parks Rechte geltend macht, dann haftet der Auftraggeber hierfür (wenn er die Bilder veröffentlicht oder weitergibt).

3) Absage eines Auftrags durch den Auftraggeber

Wird ein Auftrag vom Auftraggeber bis drei Wochen vor dem Fotografier-Termin abgesagt, berechne ich 20% des vereinbarten Entgelts.

Wird ein Auftrag zwischen drei Wochen und vier Tagen vor dem Termin abgesagt, berechne ich 40% des Entgelts.

Wird ein Auftrag am dritten oder zweiten Tag vor dem Termin abgesagt, berechne ich 60% des Entgelts..

Wird der Auftrag am Tag vor dem Auftragstermin oder am Tag des Auftrags abgesagt, berechne ich 80% des vereinbarten Entgelts.

Wenn mir glaubhaft dargelegt wird, dass der Auftrag wegen einer Erkrankung abgesagt werden musste, verzichte ich auf mein Honorar.

4) Terminausfall durch den Fotografen

Ich plane Termine sorgfältig. Sollte ich jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Umwelteinflüsse, Verkehrsunfall, Verkehrsstörungen etc. zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, übernehme ich keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen.

5) Bildinhalte

Wirklich starke Bilder können nur entstehen, wenn man Prioritäten setzt. Z.B. bei einer größeren Veranstaltung fotografiere ich definitiv nicht alles und jeden. Bei Veranstaltungen und insbesondere z.B. auch Hochzeiten ist es deswegen wichtig, mich darauf hinzuweisen, welche Personen auf jeden Fall auf Bildern abgebildet sein sollen. Meist klappt das auch wirklich gut. Ich trage aber keine Verantwortung dafür, wenn ich etwas nicht fotografiert habe und es a) nicht offensichtlich war, dass der Inhalt/die Person wichtig ist und b) ich nicht darauf hingewiesen wurde.

6) Bearbeitungsfristen / Auslieferung der Bilder

Normaler Weise liefere ich Bilder spätestens innerhalb von vier Wochen nach dem Fotografiertermin aus. Verzögert sich die Auslieferung auf bis zu 6 Wochen besteht kein Anspruch auf eine Minderung des vereinbarten Entgelts.

7) Internet-Vorschaugalerien

Wenn ich Bilder fertig bearbeitet habe, stelle ich ,wenn möglich, zeitweise (meist für ca. eine Woche) eine Internetgalerie online, damit Kunden die Bilder möglichst schnell anschauen können. Dies ist aber nicht Teil meiner Angebote, sondern eine „freiwillige Leistung“. Es kann aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, eine Internet-Galerie bereitzustellen (Probleme mit der Internetverbindung, zu wenig Platz auf dem Server…).

8) Bilder die zum Download bereitgestellt werden

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden die Fotos per CD/DVD ausgeliefert. Es besteht grundlegend die Möglichkeit, dass ich die Bilder auch per Dropbox-Server zum Download bereitstelle. Wenn dies nicht konkret vereinbart wurde, ist dies aber nicht Teil meiner Angebote, sondern eine „freiwillige“ Leistung. Es kann aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, Bilder zum Download bereitzustellen (insbesondere Probleme mit der Internetverbindung, oft ist die Internetverbindung einfach zu langsam zum Hochladen von Bildern.)

9) Wenn mit der Technik etwas schief gehen sollte

Ich arbeite bei Aufträgen, wenn möglich, mit zwei Kameras. Falls eine kaputt gehen sollte, wäre noch ein „Back-up“ da. Es ist allerdings nicht ganz auszuschließen, dass es durch technische Defekte auch ein Mal nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sein könnte, einen Auftrag auszuführen. Bei leichten Einschränkungen würde ich ggfls. einen Rabatt auf den Auftragspreis gewähren. Bei ernsten Einschränkungen (ist noch nicht vorgekommen), würde ich auf ein Honorar verzichten und die vorhandenen Bilder kostenlos liefern. Umgekehrt besteht kein Schadensersatzanspruch mir gegenüber, falls ich wegen technischer Defekte einen Auftrag nicht ausführen können sollte. Das gilt auch für etwaige Datenverluste auf Speicherkarten (gab es bisher auch nicht, beim einzigen Speicherkartendefekt, den ich bisher hatte, konnte ein Dattenrettungs-Dienstleister die Bilder retten. Aber es ist eben nicht auszuschließen, dass so etwas mal passiert).

10) Haftung

Ich hafte nur für Schäden, die ich vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt habe.

11) Speicherung/Archivierung der Bilder

Ich empfehle den Kunden, die Bilddateien mehrfach abzuspeichern. Ich bin nicht verpflichtet, die Bilder länger als zwei Wochen zu speichern, nachdem ich sie an den/die Kunden versandt/abgegeben habe. Falls die Bilder noch bei mir gespeichert sind, kann ich gegen eine Bearbeitungsgebühr „Ersatzdaten“ liefern. (abgegeben heißt: der Zeitpunkt, an dem ich die CD/DVD mit den Bildern versandt habe /oder: der Zeitpunkt, an dem ich die Bilder zum Download bereitgestellt habe, bzw. die Mail mit dem Link zum Download versandt habe /oder: der Zeitpunkt, an dem ich den Datenträger mit den Bilddateien persönlich übergeben habe).

12) Übergabemedium CD/DVD

Die CD/DVD ist genauso wie eine Bereitstellung der Dateien als Download nur ein Medium zur Übergabe der Dateien. Ich empfehle, die Bilder gleich nach Erhalt zusätzlich mehrfach abzuspeichern. Ich hafte nicht für die Haltbarkeit der CD/DVD. Und ich garantiere nicht, dass die Bilder noch bei mir gespeichert sind, wenn die CD/DVD kaputt gehen sollte (siehe 11).

13) Vertragsschluss / Abnahme der Bilder / Abzüge im Rahmen eines Fotografierauftrages

a) Sind mir innerhalb von drei Wochen nach Bereitstellung der Bilddateien in voller Auflösung (Versand der CD/DVD, Übergabe der CD/DVD oder Bereitstellung als Download) keine Mängelrügen schriftlich, per e-Mail oder per Post zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß/abmachungsgemäß und mängelfrei abgenommen.

b) Wenn ich Bilddateien in voller Auflösung als Download bereitstelle, gilt für einen zusätzlichen Versand per CD/DVD folgendes: Wenn mir nach Versand der e-Mail mit dem Download-Link nicht innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt wird, an welche Postadresse ich die CD/DVD versenden soll, besteht kein Anspruch mehr auf einen zusätzlichen Versand der Bilder per CD/DVD (siehe 11: Ich bin nicht verpflichtet, die Bilder länger als zwei Wochen nach Bereitstellung zum Download zu speichern).

c) Wenn im Rahmen/als Teil eines Fotografierauftrages vereinbart wurde, dass ich Abzüge erstelle, ist mir innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung der Vorschaugalerien (per e-Mail/Internet) mitzuteilen, von welchen Bildern Abzüge gewünscht werden. Anonsten besteht kein Anspruch mehr auf Anfertigen der Abzüge. Und es ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen (ich gewähre in dem Fall keinen Rabatt dafür, dass nur Bilddateien und keine Abzüge ausgeliefert werden.)

14) Gerichtsstand, Recht

Gerichtsstand für eventuelle Klagen ist Konstanz. Es gilt deutsches Recht.

Copyright alle Bilder: Sven Jaenecke //

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